Das „Zeichen für Sachverstand“ steht für
besondere Sachkunde und hohe Qualität
sowie für Unabhängigkeit, Weisungsfreiheit, Gewissenhaftigkeit, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit.
All diese Voraussetzungen muss ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger heute und - durch die ihm obliegende Fortbildungspflicht - auch in Zukunft erfüllen.
Nur er darf dieses Zeichen führen!
Der Begriff des „Sachverständigen“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Umso wichtiger ist es, den qualifizierten Sachverständigen zu finden.